Mitgliedschaft - Beitragsordnung

(gültig ab 01.01.2026)

 

Beitragssätze

Kinder/ Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr 

jährlich 

120,00 Euro 

Erwachsene über 18 Jahre

jährlich

 216,00 Euro

Erwachsene ermäßigt

jährlich

 168,00 Euro

Familienbeitrag (mindestens ein Elternteil und 
uneingeschränkte Anzahl von Kindern unter 18 Jahre)

jährlich

 288,00 Euro


Aufnahmegebühr

Kinder/ Jugendliche bis 18 Jahre

10,00 Euro

Erwachsene

18,00 Euro

 

Beitragsermäßigung
Beitragsermäßigungen, Stundung und Erlass von Beiträgen (außer Angeln) regelt die Satzung des Vereines im § 9, Pkt.(4), sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Entscheidungsvorschlag obliegt der jeweiligen Sektion.


Beitragseinzug
Der Jahresbeitrag, ausgenommen Angeln, wird halbjährlich auschließlich mittels Lastschrifteinzug Anfang Februar und Anfang Juli des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus erhoben. Die Sektion Angeln kassiert den Jahresbeitrag zur Mitgliederversammlung am Jahresende für das Folgejahr im voraus.


Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsdatum. Mit der Abgabe des Aufnahmeantrages ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu bestätigen. Die Beitragspflicht endet mit dem 30.06. oder 31.12. des Jahres, in welchem bis zum 20.6. bzw. 20.12. die schriftliche Austrittserklärung, der Vereinsausweis sowie die evtl. beantragte Parkplatzkarte in der Geschäftsstelle vorliegen und alle über die Sektionen erhaltenen Materialien abgegeben wurden.

Andere Abmeldungen (telefonisch, mündlich) haben keine Gültigkeit.